Ja, die Verwendung der Finanzplanvorlage ist verpflichtend, da die Kostenfelder auf der Finanzierungsansicht ausschließlich durch die entsprechenden Kostenfelder aus der Finanzplanvorlage (gelb markiert) befüllt werden können. Dies erfolgt durch das Hochladen des ausgefüllten Finanzplanformulars auf der Finanzierungsansicht. Zusätzlich wird das Formular automatisch dem Antrag beigefügt.