Jeder eingereichte Antrag, der den Förderrichtlinien entspricht, wird von der Geschäftsstelle intensiv vorgeprüft, um dann im Kuratorium von BildungsChancen beraten und auf dieser Basis bewilligt oder abgelehnt zu werden. Das Kuratorium tagt mehrmals im Jahr. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Der Rechtsweg gegen die Förderentscheidung ist ausgeschlossen.